Auch wenn aktuell erste Lockerungen unseren Alltag erleichtern – die Zeit im Home-Office ist für die meisten noch lange nicht vorbei. Welche Home-Office Regeln gibt es und welche Rechte hast du als Mitarbeiter in der momentanen Corona-Lage?

Wer von zu Hause aus arbeitet, kann die Verpflichtung verspüren, permanent erreichbar zu sein. Doch statt die Abwesenheit im Büro durch permanentes Mail-Checken zu überkompensieren, solltest du gerade jetzt deine Mitarbeiterrechte kennen, um in dieser Ausnahmesituation wenigstens ein paar Unsicherheitsfaktoren weniger zu haben. Das kann Arbeitszeiten betreffen, aber auch sensible Bereiche wie Krankmeldungen und IT-Sicherheit.

Home-Office Regeln: Was du zu Mitarbeiterrechten in der Corona-Krise wissen solltest

Die 6 wichtigsten Home-Office Regeln

1. Krankschreibungen und „Distant Working“

Grundsätzlich ist Gesundheit Privatsache. Du musst deinem Arbeitgeber nicht sagen, woran du erkrankt bist. Ein Attest solltest du aber auch bei einer Krankmeldung aus dem Home-Office vorweisen können. Melde dich je nach Regelung mit dem Arbeitgeber zunächst bei deinen Vorgesetzten krank. Nach spätestens drei Tagen sollte ein Attest vorliegen.

Einige Ärzte stellen diese inzwischen wieder normal aus. Durch die erhöhte Anfrage und die Maßnahmen zum Infektionsschutz, besonders in Arztpraxen, greift zusätzlich noch mindesten bis zum 23. Juni eine Sonderregelung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Sie ermöglicht, dass Patienten auf Grundlage eines telefonischen Anamnesegesprächs bis zu 14 Tage krankgeschrieben werden können. Als Arbeitnehmer hast du das Recht, auch im Home-Office zu den normalen Bedingungen krank zu sein. Das bedeutet: Ruhe & Erholung, du musst krank keine beruflichen Termine wahrnehmen, nur weil du per Konferenzschaltung könntest!

2. Meldepflicht bei Corona

Solltest du an dir selbst Symptome des Corona-Virus bemerken oder Kontakt mit einer erwiesenermaßen infizierten Person gehabt haben, sind deine Mitarbeiterrechte anders als bei anderen Erkrankungen. Zwar besteht keine Auskunftspflicht, wenn du als Corona-Kontaktperson zählst. Aber dein Arbeitgeber hat allen Mitarbeitern gegenüber eine Fürsorgepflicht, die er nur einhalten kann, wenn du ihn über deine Ansteckung informierst.

Um die Verbreitung einzudämmen, solltest du deshalb bei Corona-Verdacht dringend deinen Arbeitgeber informieren, damit alle deine Kontaktpersonen die entsprechenden Maßnahmen, wie zweiwöchige Quarantäne, umsetzen können und nicht noch mehr Mitarbeiter angesteckt werden. Dieser Schritt ist notwendig, um die Pandemie einzudämmen. Mitarbeiter, die im Verdacht stehen, am Virus erkrankt zu sein, können von den Behörden sogar an der Arbeit gehindert werden. Daher ist es essenziell, deinen Arbeitgeber früh zu informieren.

3. Recht auf Home-Office

Gleich vorweg: Es gibt hierzulande kein Recht auf Home-Office. Dementsprechend hast du als Arbeitnehmer auch kein Recht darauf, präventiv zu Hause zu bleiben, wenn du dich vor einer Ansteckung fürchtest. Viele Arbeitgeber haben jedoch in den vergangenen Wochen hart daran gearbeitet, allen Mitarbeitern die größtmögliche Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewähren und weitreichende Home-Office Möglichkeiten als Teil der Kontaktsperre einzurichten.

Wichtigster Bestandteil dieser Sicherheitsmaßnahmen ist vor allem ein permanenter Austausch zwischen Arbeitgeber und Angestellten. Solltest du als Arbeitnehmer zu einer Risikogruppe gehören oder durch die Corona-Krise die Kinderbetreuung zu Hause übernehmen müssen, informiere deinen Arbeitgeber über deine Sorgen. Eine entgegenkommende Lösung wird sich sicher finden lassen!

4. Arbeitszeiten im Home-Office

Sofern keine gesonderten Vereinbarungen für Remote Working oder mobiles Arbeiten in deinem Arbeitsvertrag festgehalten sind, gelten grundsätzlich die gleichen Arbeitszeiten wie sonst auch. Das bedeutet in vielen Bereichen vor allem, dass du in den Kern-Bürozeiten erreichbar sein musst, damit die Teamarbeit mit den Kollegen auch auf Distanz zuverlässig funktioniert.

Trotzdem lohnt es sich in der Corona-Situation besonders, das Gespräch mit Vorgesetzten zu suchen. Für viele, deren Arbeitsverträge keine Hinweise zum mobilen Arbeiten enthalten, weil die Situation nie bestand, tauchen jetzt Fragen im „Praxistest“ des Home-Office auf. Wenn für dich also Randarbeitszeiten besser wären, damit die Kinderbetreuung funktioniert, oder Erreichbarkeit für Kunden im Wechsel mit Kollegen eine Entlastung bedeuten könnte, erarbeite hierzu gemeinsam mit deinem Arbeitgeber ein funktionierendes Konzept! Denn letztlich profitieren sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer von einem Arbeitszeitmodell, dass für beide Seiten dauerhafte Belastbarkeit gewährleistet.

5. Kostenübernahme im Home-Office

Ist die erste Eingewöhnungsphase ins Arbeiten von Zuhause geschafft, stellen sich auch ganz praktische Fragen: Wer bezahlt eigentlich Internet, Telefon, Storm und Arbeitsmaterialen, wenn Home-Office zur Dauersituation wird?

Wenn du klar festhalten kannst, welche Dinge du ausschließlich für die Arbeit anschaffen musstest (etwa Headsets für Videoschalten, Software für die Remote Arbeit oder Kopierpapier für Unterlagen), kannst du eine Kostenbeteiligung des Arbeitgebers einfordern. Nutzt du für dein Home-Office die gleiche Internetverbindung wie privat, wird hier die Argumentation jedoch schwer fallen – denn diese Ausgabe ist keine Zusatzausgabe durch das Home-Office.

6. IT-Sicherheit trotz Home-Office

Telefonkonferenz im Wohnzimmer, Kundendaten bearbeiten am Küchentisch, Tabellen downloaden im heimischen WLAN – wer trägt eigentlich die Verantwortung für Datenschutz im Home-Office? Grundsätzlich lautet diese Home-Office Regel für IT-Sicherheit: Der Arbeitgeber muss gewährleisten, dass Datenschutzstandards im Home-Office gewahrt werden können. Das kann etwa durch die Verwendung von VPN-Clients erreicht werden, um eine sichere Verbindung zu den wichtigsten Unternehmensdaten herzustellen. Wenn du das Gefühl hast, hier teilweise in einer Grauzone zu arbeiten, ein entlastender Punkt: Arbeitnehmer, die im Home-Office arbeiten, kommen in Datenschutzfragen nicht in Beweispflicht, sofern den Anweisungen des Arbeitgebers Folge geleistet wurde. Das heißt, sollte doch ein Datenleck entstehen, obwohl du alles anweisungsgemäß ausgeführt hast, haftet dein Arbeitgeber.

Sollten bislang noch keine Regelungen zum Datenschutz im Home-Office getroffen worden sein, hilft dir vor allem die Orientierung an der DSGVO. Besonders in Bereichen, in denen mit personenbezogenen Daten gearbeitet wird, gibt eine Übersicht zur erfolgreichen Umsetzung der DSGVO im Home-Office Sicherheit.

Im Bereich der Datensicherheit gilt das Gleiche wie in sämtlichen anderen Gebieten, die das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber betreffen: Auch in Zeiten von Corona, in denen alle eine nie dagewesen Situation meistern müssen, genießt du grundsätzlich Schutz durch deine Mitarbeiterrechte.

Setze anstatt auf Home-Office Regeln auf Vertrauen

Da einige Problemstellungen gerade erst neu entstehen, hilft enge Kommunikation mit deinen Vorgesetzten für eine vertrauensbasierte Absprache, wie die Herausforderungen durch Covid-19 bewältigt werden können.

Wie geht es weiter? Wirf einen Blick auf unser Home-Office Software Verzeichnis, um das passende Tool zu finden.

Hinweis: Dieser Artikel soll unsere Leser über geschäftsbezogene Anliegen in Deutschland informieren. Er ist in keiner Weise dazu gedacht, Rechtsberatung zu leisten oder eine bestimmte Vorgehensweise zu befürworten. Für Ratschläge zu deiner spezifischen Situation wende dich bitte an deinen Rechtsberater.